
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Wer mit einer Weiterbildung in seine berufliche Zukunft investiert, wird großzügig unterstützt. Je nach angestrebter Qualifizierung gibt es verschiedene finanzielle Förderungen von unterschiedlichen Institutionen.
Profitieren Sie von Aufstiegs-Bafög und dem Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung, der 2023 auf 3.000€ erhöht wurde. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses und AZAV-zertifizierte Maßnahmen können die Kosten bis zu 100 Prozent übernommen werden. Bildungsgutscheine unterstützen bei Arbeitslosigkeit oder für Berufsrückkehrer. Unternehmen können im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes und des Arbeit-von-morgen-Gesetzes bis zu 100 Prozent der Kosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Kontaktieren Sie rechtzeitig die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, um Ihre Fördermöglichkeiten zu klären.

Aufstiegs-Bafög
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister / Fachwirt) nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Welche Leistungen kann man erhalten? Was wird gefördert?
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Teilnehmer an Teil- und Vollzeitlehrgängen im Jahr 2025 unabhängig vom Einkommen einen Zuschuss von 50 % der angefallenen Kosten erhalten. Der Rest wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei Bestehen der Prüfung werden 60 % des Darlehens erlassen, so dass damit ein Großteil der Kosten für Lehrgang und Prüfung als Zuschuss vom Staat möglich sind. Das Restdarlehen ist während des Lehrgangs und einer anschließenden Karenzzeit von zwei bis höchstens
sechs Jahren zins- und tilgungsfrei. Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten einkommens- und vermögensabhängig einen monatlichen Unterhaltsbeitrag.
Meisterbonus
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreich bestandener Fortbildungsprüfung vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 3.000 ¤. Der Meisterbonus wird als zusätzliche Förderung neben dem „Aufstiegs-BaföG“ gewährt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Prüfungszeitpunkt in Bayern
liegt und die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt wurde. Dieser muss nicht extra beantragt werden – die Prüfungsstelle der IHK Niederbayern ermittelt nach Abschluss der Prüfung die Berechtigten und zahlt direkt aus.


Bildungsgutschein/ Qualifizierungschancengesetz
Für das Nachholen eines Berufsabschlusses (z.B. Koch, Fachlagerist, Fachkraft Lagerlogistik, Maschinen- und Anlagenführer) sowie für eine Weiterbildung, die AZAV-zertifiziert ist, können die Kosten bis zu 100 Prozent übernommen werden. Der Bildungsgutschein greift bei (drohender) Arbeitslosigkeit oder Geringqualifizierten, für Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger gelten erleichterte Förderbedingungen. Vor Beginn muss rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zur Klärung der Voraussetzungen aufgenommen werden.
Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren wollen, gibt es im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes bzw. des Arbeit-von-morgen-Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen von den Agentur für Arbeit Unterstützung. Diese beinhaltet nach Größe des Unternehmens eine Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von bis zu 100 Prozent sowie eine Teilerstattung der Sozialversicherungsbeiträge während Kurzarbeit.
Weiterbildungsstipendium
Mit dem Weiterbildungsstipendium werden junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung unterstützt. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge (z. B. Meister/Fachwirt), aber auch fachübergreifende Weiterbildungen. Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen bis zu 9.135 € beantragen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Ansprechpartner
ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die IHK Niederbayern ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus. Neue Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme in das
Weiterbildungsstipendium besteht nicht.
