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Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik mit Teilzeitunterricht

Industriemeister der Fachrichtung Mechatronik übernehmen Fach- und Führungsaufgaben vor allem in der Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen, im Elektro- und Fahrzeugbau, bei Herstellern von Geräten der Unterhaltungselektronik sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Sie sind in der Lage, technische Schnittstellenprobleme zu lösen, die bei der Herstellung mechatronischer Produkte oder beim Betrieb mechatronischer Systeme auftreten. Sie verstehen etwas von Systemintegration, von technischen Applikationen, von Support und Service.

Lehrgangsinhalte:

 1. BQ - Fachübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2. HS - Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich „Technik“ (Systemintegration, technische Applikation, Support und Service)
  • Handlungsbereich „Organisation“ (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
  • Handlungsbereich „Führung und Personal“ (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)

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Voraussetzungen

  • Basisqualifikationen: Ausbildung als Mechatroniker, im Metall-, Elektro-, Fahrzeug- oder informationstechnischen Bereich, oder sonstige Ausbildung + 1/2 Jahr Berufspraxis, oder 4 Jahre Berufspraxis im Mechatronikbereich
  • Handlungsspezifische Qualifikationen: Abgelegte BQ-Prüfung + 1 weiteres Jahr Berufspraxis, Ausbildereignung

Form

Der Unterricht findet samstags und mit vereinzelten Vollzeitblöcken von jeweils 08:00 bis 14:45 Uhr statt.

Der Technik-Unterricht im Handlungsspezifischen Teil (ca. 250 Unterrichtseinheiten) findet zentral in Deggendorf statt. Ein paar Tage können aus platztechnischen Gründen im virtuellen Klassenzimmer eingeplant werden.

Organisatorische Hinweise

Die Ausbildereignung ist Bestandteil der Industriemeisterqualifizierung. Sie ist aber nicht Gegenstand der Industriemeisterprüfung, sondern muss als Zulassungsvoraussetzung vor der Handlungsspezifischen Teilprüfung (zu Ende des Lehrgangs) nachgewiesen werden.

Termine zur Veranstaltung