Geprüfter Personalfachkaufmann (onlinegstützt)

Geprüfte Personalfachkaufleute: Profis für moderne Personalarbeit

Geprüfte Personalfachkaufleute sind echte Allrounder im HR-Bereich. Sie übernehmen Verantwortung, gestalten Veränderungsprozesse aktiv mit und sind gefragte Ansprechpersonen für alle Fragen rund ums Personal – von der Beratung bis zur Organisationsentwicklung.

Ob Personalpolitik, -planung oder -marketing: Sie bringen ihr Know-how ein, treffen fundierte Entscheidungen und sorgen dafür, dass HR-Themen strategisch und zukunftsorientiert umgesetzt werden. Gleichzeitig behalten sie auch das Tagesgeschäft im Blick und steuern operative sowie administrative Aufgaben effizient.

Mit starken Kommunikationsfähigkeiten und ausgeprägtem Organisationstalent sind sie nicht nur im Hintergrund aktiv. Vielmehr übernehmen sie auch Führungsaufgaben und prägen die strategische Ausrichtung von Personalabteilungen entscheidend mit – als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Unternehmenszielen.

Inhalt

  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
  • Situationsbezogenes Fachgespräch

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Voraussetzungen

Ausbildung der Ausbilder: Zur Ausbilderprüfung wird zugelassen, wer die beruflich-fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 76 Berufsbildungsgesetz nachweist. Das sind insbesondere Personen, die eine Kaufmannsgehilfen-, Facharbeiter- oder Gesellenprüfungerfolgreich abgelegt haben. Geprüfte/-r Personalkauffrau/-mann: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich der Personalwirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis nachweist. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Organisatorische Hinweise

Blended Learning – Flexibel lernen, persönlich betreut

Unser Aufstiegslehrgang kombiniert die Vorteile des digitalen Lernens mit persönlicher Unterstützung vor Ort.
Über unser modernes Learning-Management-System lernen Sie flexibel – wann und wo es für Sie am besten passt: bequem von zu Hause, unterwegs oder am Arbeitsplatz. Über Tablet, Smartphone oder PC haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Lehrgangsinhalte.

Ergänzend vertiefen Sie Ihr Wissen an Präsenztagen bei der IHK Niederbayern.
Hier erwartet Sie ein intensiver Austausch: Sie bearbeiten gemeinsam mit unseren Dozenten neue Themen, klären offene Fragen und festigen Ihr Wissen im direkten Dialog.

Ihr Lernfortschritt bleibt immer im Blick.
Regelmäßige Einsendeaufgaben werden von unseren erfahrenen Fachdozenten individuell korrigiert und kommentiert. So erhalten Sie kontinuierlich persönliches Feedback und wissen genau, wo Sie stehen.

Ihr Erfolg ist unser Ziel.
Während des gesamten Lehrgangs werden Sie durch unsere Dozenten individuell betreut und unterstützt – damit Sie Ihre Weiterbildung effektiv, zielgerichtet und erfolgreich absolvieren.

Termine zur Veranstaltung