Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMIV
Am 15. August 2007 ist in Deutschland eine neue Lebensmittelhygiene-Verordnung in Kraft getreten.
§4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Von dieser Forderung sind die Mitarbeiter von Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, von Gastronomiebetrieben, Imbissständen und Cateringeinrichtungen betroffen, aber auch das Personal des Lebensmittelhandels wie z.B. die Mitarbeiter an den Fleisch-, Fisch- und Käsetheken.
- Arten und Vermehrung von Mikroorganismen
- Zusammensetzung und Eigenschaften von Lebensmitteln
- leicht verderbliche Lebensmittel
- Haltbarmachungsverfahren
- Lebensmittelinfektionen und -Intoxikationen
- chemische und physikalische Hygienerisiken
- Wareneingangskontrolle und Kennzeichnung von Rohware
- Rückverfolgbarkeit
- Warenlagerung (FIFO, Temperaturanforderungen)
- Personalhygiene und Produktionshygiene
- Grundlagen des HACCP-Konzepts und des betrieblichen Krisenmanagements
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen ohne einschlägige Berufsausbildung, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.
Organisatorische Hinweise
Ansprechpartner
Termine zur Veranstaltung
-
Landshut Präsenz 08.09.2025 Durchführungsgarantie
Veranstaltungsnummer: 2509-S/26669 189,00 €
Plätze verfügbar
189,00 €
Termin
08.09.2025, 09:00 Uhr - 14:00 UhrOrt
IHK Niederbayern - Tagungsräume Landshut Am KaserneneckRitter-von-Schoch-Str. 2184036 Landshut