Lebensmittelhygieneschulung gemäß § 4 LMIV

Am 15. August 2007 ist in Deutschland eine neue Lebensmittelhygiene-Verordnung in Kraft getreten.
§4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Von dieser Forderung sind die Mitarbeiter von Lebensmittel herstellenden Industrie- und Handwerksbetrieben, von Gastronomiebetrieben, Imbissständen und Cateringeinrichtungen betroffen, aber auch das Personal des Lebensmittelhandels wie z.B. die Mitarbeiter an den Fleisch-, Fisch- und Käsetheken.

  • Arten und Vermehrung von Mikroorganismen
  • Zusammensetzung und Eigenschaften von Lebensmitteln
  • leicht verderbliche Lebensmittel
  • Haltbarmachungsverfahren
  • Lebensmittelinfektionen und -Intoxikationen
  • chemische und physikalische Hygienerisiken
  • Wareneingangskontrolle und Kennzeichnung von Rohware
  • Rückverfolgbarkeit
  • Warenlagerung (FIFO, Temperaturanforderungen)
  • Personalhygiene und Produktionshygiene
  • Grundlagen des HACCP-Konzepts und des betrieblichen Krisenmanagements

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Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen ohne einschlägige Berufsausbildung, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.

Organisatorische Hinweise

Der Unterricht findet von 09:00 bis 14:00 Uhr statt.

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